Leistungen
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in der klassischen Steuerberatung, der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen aller Art sowie in der Bearbeitung der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung. Konzepte zur Unternehmensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge gehören zur Kernkompetenz der Kanzlei, genauso wie Existenzgründung und Sanierungs- und Umwandlungsberatung.
- vorausschauende Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung für Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen und Einzelpersonen
- Steuerliche Gestaltungsberatung: Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte, vorweggenommene Erbfolge, Unternehmensgründung
- Jahresgespräche mit Prognoserechnung zu erwartender Steuerzahlungen und laufende Anpassung der Steuervorauszahlungen
- Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen, verbindliche Auskunft
- Vertretung vor Finanzbehörden, insbesondere im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren
- Abwicklung von Betriebsprüfungen
- Rechtsformoptimierung aus steuerrechtlicher Sicht
- Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist zentraler Bestandteil unserer Leistungen, da der Jahresabschluss sowohl die Grundlage der Besteuerung durch das Finanzamt ist als auch wesentliche Grundlage für das unternehmerische Handeln darstellt.
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für Unternehmen aller Gesellschaftsformen sowie für Einzelunternehmen und Freiberufler mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünfte (GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, PartG, Einzelunternehmen)
- Erstellung von Steuererklärungen Privatpersonen mit allen privaten Einkunftsarten (Nichtselbständige Tätigkeit, Renteneinkünfte, Sonstige Einkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
- Wir bieten Ihnen einen Online-Zugang zu unseren Datev-Programmen, so dass Sie auch unterjährig Ihre Belege zur Erstellung der Jahressteuererklärungen hochladen können.
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für die Ableitung der Jahresabschlüsse und für unternehmerische Entscheidungen, denn sie bildet das Unternehmen zahlenmäßig ab. Wir erstellen Ihre Finanzbuchführung auch noch nach der herkömmlichen Methode durch Übergabe eines Pendelordners. Wir gehen aber immer mehr über zur digitalen Buchführung, denn der Digitalisierungsprozess bei der Erstellung der Finanzbuchführung schreitet fort, ebenso wie die Anforderungen seitens der Finanzverwaltung an diese digitalen Prozesse. Durch spezielle Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter verfügen wir über das Know-how sie bei der Umstellung auf die digitale Finanzbuchführung zu unterstützen. Diese Umstellung bietet eine Vielzahl von Vorteilen hinsichtlich der Effektivität und der zunehmenden Anforderungen seitens der Finanzverwaltung. Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
- laufende Finanzbuchführung mit DATEV-Programmen
- Kontieren von übergebenen Buchungsbelegen
- Eingabe von vorkontierten Buchungsbelegen und Überprüfung der Auswertungen
- Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Unterstützung beim Übergang auf die digitale Buchführung mit DATEV-Unternehmen online
- Erstellen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Erstellen von Zwischenabschlüssen
- Unterstützung vor Ort bei selbstbuchenden Mandanten
- laufende Beratung per Telefon und E-Mail zu Fragen der Buchhaltung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die Organisation im Personalbereich haben sich durch die zunehmenden Anforderungen durch das Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu einer äußerst komplexen Aufgabe in den Unternehmen entwickelt. Durch spezielle Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Bereich Lohn und Gehalt finden Sie in unserer Kanzlei kompetente Sachbearbeiter, die Themen und Fragen rund Lohn und Gehalt rechtssicher und zuverlässig bearbeiten können.
- laufende Lohnabrechnungen und Führung der Lohnkonten (Festpreis pro Mitarbeiter)
- Prüfung der Lohnunterlagen auf Vollständigkeit
- Lohnkostenberechnung auf Basis der Arbeitgeberkosten
- Lohnvorwegberechnung
- Erstellung der Lohnsteueranmeldungen
- Erstellung der sozialversicherungsrechtlichen Meldungen
- Lohnbescheinigungen
- Begleitung bei Prüfungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
- Beratung beim Übergang zu digitalen Prozessen
- Übernahme der Lohndaten in die Finanzbuchführung
Die betriebswirtschaftliche Beratung als weitergeführtes Ergebnis der laufenden Finanzbuchführung ist wesentliches Beratungselement unsere Kanzlei, denn die Finanzbuchführung und der Jahresabschluss sollen nicht nur Besteuerungsgrundlage darstellen, sondern sie sind Ausgangspunkt künftiger unternehmerischer Entscheidungen.
- Unternehmens- und Bilanzanalysen
- Branchenvergleiche
- Unternehmensbewertungen
- Erstellung von Rentabilitäts-, Finanz- und Liquiditätsplänen
- Investitionsrechnungen
- Vorbereitung und Begleitung bei Finanzierungsanträgen
- Planung von Neugründung und Umwandlung unter besonderer Beachtung steuerlicher Aspekte
- Sanierungsberatung
Die Unternehmensnachfolge und die vorweggenommene Erbfolge ist zentrales Beratungselement unserer Kanzlei, denn der rechtzeitige und geordnete Übergang von Vermögen auf die nächste Generation schützt und erhält Ihr Vermögen.
- Unternehmensnachfolge
- vorweggenommene Erbfolge – Schenkung
- Erbschaft
Die zu treffenden Entscheidungen bei Unternehmensneugründung sind vielfältig und komplex. Wir unterstützen Sie bei diesen Entscheidungen in allen Bereichen.
- optimale Rechtsformwahl
- betriebswirtschaftliche Beratung und Planung
- Erstellung von Businessplänen
- Finanzierungsalternativen und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln für Existenzgründer
- Unterstützung bei der Anmeldung Ihres Unternehmens bei Behörden und Sozialversicherungsträgern
- fachkundige Stellungnahmen zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
Wir beraten kleinere und mittlerer gemeinnützige Vereine und Stiftungen.
- Erstellen der Jahresrechnungen
- Einreichen der Unterlagen bei Aufsichts- und Finanzbehörden
- Erstellung von Selbstanzeigen
- Vertretung vor der Finanzbehörde und im Finanzstrafverfahren
- Recht der Doppelbesteuerungsabkommen